Das EW Heiden verfügt über kompetente Mitarbeiter im Bereich der Gerätekontrolle und unterstützt Sie gerne bei der Einhaltung der Sichereitsnormen.
Arbeitgeber sind verantwortlich
Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und die aufgrund von Instand-setzungs¬arbeiten oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung geprüft werden. Nach Art. 3 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.
Gesetzliche Grundlage für die Wiederholungsprüfung
Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem im Voraus festgelegten Plan erforderlich (Art. 32b VUV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist abzuschätzen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Arbeitsmittel im ordnungsgemässen Zustand zu erhalten.
Ziel der SNR 462638 ist es, potenzielle Gefahren von elektrischen Arbeitsmitteln zu erkennen und zu minimieren. Sie gibt daher Anleitungen zur Prüfung und hilft den Betrieben, geeignete Periodizitäten für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen.
Prüfintervalle
Die Prüfintervalle sind in der SNR nicht festgelegt, sondern müssen vom Betrieb definiert werden. Sie hängen in erster Linie von folgenden Einflussgrössen ab:
- Einsatzort
- Einsatzzweck
- Herstellerangaben
- Risikobeurteilung
Daraus kann abgleitet werden, dass bei Geräten, die weder mechanischen Beanspruchungen noch schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, in der Regel auf eine Wiederholungsprüfung verzichtet werden darf. So sind z. B. Monitore, PCs, Drucker, Unterhaltungselektronik und dgl. kaum schädigenden Einflüssen ausgesetzt. Jedoch sind auch in Bürobetrieben Geräte wie Wasserkocher, Heizgeräte oder Kaffeemaschinen im Einsatz, welche bestimmt regelmässig geprüft werden müssen.