Geräteprüfung
SNR 462638 
(DIN VDE 07.01-07.02)


Das EW Heiden verfügt über kompetente Mitarbeiter im Bereich der Gerätekontrolle und unterstützt Sie gerne bei der Einhaltung der Sichereitsnormen.

- Kontrolle Geräte
- Intervallzeitplanung
- Normeinhaltung

Breite Zielgruppe
 
Die Geräteprüfung nach Sicherheitsnorm (SNR 462638/DIN VDE 0701-07.02) richtet sich an ein sehr vielfältiges Zielpublikum. Dieses reicht von Betrieben, welche über sehr viele Geräte und eigenes Fachpersonal verfügen, bis hin zum «kleinen» örtlichen Bauunternehmer, die keine Klektrofachleute beschäftigt. Zudem enthält die Sicherheitsnorm Anweisungen für Elektroinstallationsbetriebe und Firmen, die solche Dienstleistungen anbieten.
 

Arbeitgeber sind verantwortlich

Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und die aufgrund von Instand-setzungs¬arbeiten oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung geprüft werden. Nach Art. 3 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.


Gesetzliche Grundlage für die Wiederholungsprüfung

Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem im Voraus festgelegten Plan erforderlich (Art. 32b VUV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist abzuschätzen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Arbeitsmittel im ordnungsgemässen Zustand zu erhalten.

Ziel der SNR 462638 ist es, potenzielle Gefahren von elektrischen Arbeitsmitteln zu erkennen und zu minimieren. Sie gibt daher Anleitungen zur Prüfung und hilft den Betrieben, geeignete Periodizitäten für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen.


Prüfintervalle

Die Prüfintervalle sind in der SNR nicht festgelegt, sondern müssen vom Betrieb definiert werden. Sie hängen in erster Linie von folgenden Einflussgrössen ab:

  • Einsatzort
  • Einsatzzweck
  • Herstellerangaben
  • Risikobeurteilung

Daraus kann abgleitet werden, dass bei Geräten, die weder mechanischen Beanspruchungen noch schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, in der Regel auf eine Wiederholungsprüfung verzichtet werden darf. So sind z. B. Monitore, PCs, Drucker, Unterhaltungselektronik und dgl. kaum schädigenden Einflüssen ausgesetzt. Jedoch sind auch in Bürobetrieben Geräte wie Wasserkocher, Heizgeräte oder Kaffeemaschinen im Einsatz, welche bestimmt regelmässig geprüft werden müssen.