An- / Abmeldung Stromlieferung aus Photovoltaik Anlagen
Besten Dank für Ihre Anfrage. Mit Inkraftreten der revidierten Energieverordnung (Art. 10 Abs. 4 EnV) ab 2024 können Wechsel der Energieproduzenten (PV-Anlagenbetreiber) mit einer Frist von einem Monat jeweils auf ein Quartalsende erfolgen. Eine Wiederaufnahme erfolgt nach Prüfung unserer Aufnahmekriterien und insbesondere nur mit Einwilligung des bisherigen Stromabnehmers und damit bestätigtem Transfer ihres Messpunktes in unsere Bilanzgruppe.
Mit Absenden des Formulars haben Sie Ihre Einwilligung zum Transfer der Daten gegeben und ermächtigen die Elektrizitätswerke Heiden AG, für Sie die Kündigung beim bisherigen Stromabnehmer in die Wege zu leiten, sofern nicht schon durch Sie geschehen. Eine rechtsgültige Kündigung erfolgt jedoch nur mit Einverständnis des bisherigen Stromabnehmers. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem bisherigen Stromabnehmer in Kontakt zu treten und sich die Kündigung bestätigen zu lassen.
Sollten Sie die Herkunftsnachweise für Ihre PV-Anlage hiermit ebenfalls wieder anmelden wollen, erteilen Sie uns mit Absenden des Formulars die Vollmacht, bei Pronovo einen entsprechenden Dauerauftrag einzurichten. Die Abnahme Ihrer HKN erfordert einen vorherigen rechtsgültig unterzeichneten Vertrag, den wir Ihnen rechtzeitig vor dem Wechseldatum zukommen lassen.
Für unsere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wechsel verrechnen wir keine Kosten, sofern Sie einen sog. SmartMeter haben. Dieser ist Voraussetzung für eine Abnahme von PV-Strom. Sollten Sie keinen SmartMeter haben, installieren wir einen gegen die übliche Kostenverrechnung.
Im Übrigen bitten wir um Kenntnisnahme und Einverständnis unserer AGB und insbesondere der aktuell gültigen Tarife
Vielen Dank, dass wir Sie zu unseren Lieferanten zählen dürfen, wir freuen uns auf Sie! Für den Fall, dass Sie sich mit diesem Formular abmelden, danken wir Ihnen sehr für die bisherigen Lieferantenbeziehung!